Was kostet das alles?
Kurz gesagt: Bei einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse einen großen Teil — ärztlich verordnete Pflege übernimmt die Krankenkasse. Ein Eigenanteil bleibt häufig, ist aber überschaubar.
Drei Töpfe — wer wofür zahlt
- Pflegekasse (SGB XI) — Grundpflege, Hauswirtschaft, Beratung, Verhinderungspflege. Voraussetzung: Pflegegrad 1 – 5.
- Krankenkasse (SGB V) — Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung. Eigenanteil i. d. R. 10 % + 10 € je Verordnung.
- Selbstzahlung — Leistungen über das hinaus, was Pflege- oder Krankenkasse trägt. Sie erhalten von uns eine transparente Rechnung.
So entsteht der Eigenanteil
Wir rechnen mit der Pflegekasse direkt ab — bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrades (siehe Pflegegrade). Reicht das nicht, fällt für die zusätzlichen Leistungen ein Eigenanteil an. Den besprechen wir vor jedem Versorgungsbeginn klar mit Ihnen.
Tipp: Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (alle Pflegegrade) kann gezielt für hauswirtschaftliche Leistungen oder Betreuung genutzt werden — viele Familien vergessen ihn.
Pflegeunterstützungsgeld & Sozialleistungen
Wenn der Eigenanteil zur Belastung wird: Es gibt zusätzliche Leistungen nach dem SGB XII („Hilfe zur Pflege") und Sonderzuschüsse für stationäre Aufenthalte. Wir verweisen Sie, wenn nötig, an die Pflegestützpunkte des Vogelsbergkreises.
Was Sie als Erstes tun sollten
- Pflegegrad beantragen — falls noch nicht geschehen. Stichtag ist der Eingangstag bei der Pflegekasse.
- Erstgespräch vereinbaren — kostenlos, bei Ihnen zu Hause.
- Versorgungsvertrag — wir setzen ihn auf, Sie prüfen in Ruhe, dann unterschreiben.