Was wir für Sie tun
Wir bieten alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes — abgestimmt auf Ihren Bedarf, Ihren Pflegegrad und Ihren Tagesrhythmus.
Grundpflege (SGB XI)
Grundpflege ist alles, was den Tag möglich macht: Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen, Mobilisation, Unterstützung beim Essen und Trinken, Toilettengang und Inkontinenzversorgung.
Die Leistungen werden in Leistungskomplexen mit der Pflegekasse abgerechnet — die genaue Auswahl besprechen wir bei Ihnen vor Ort. Grundlage ist ein anerkannter Pflegegrad (1 – 5).
Behandlungspflege (SGB V)
Was Ihre Ärztin auf Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) anordnet, übernehmen wir:
- Medikamentengabe und Stellen von Wochendosetten
- Insulingabe und Blutzuckermessung
- Wundversorgung (auch chronische Wunden)
- Verbandwechsel, Kompressionsversorgung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Injektionen s.c. und i.m.
- Stomaversorgung, Katheterpflege, PEG-Sondenkost
Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (nicht Pflegekasse) abgerechnet. Ihre Eigenbeteiligung beträgt im Regelfall 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung — gedeckelt durch die jährliche Belastungsgrenze.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Wenn der Haushalt zur Belastung wird, übernehmen wir:
- Einkaufen und Botengänge
- Kochen / warme Mahlzeiten vorbereiten
- Wäsche waschen und bügeln
- Reinigung der Wohnung im pflegerelevanten Umfang
- Begleitung zu Ärzt:innen und Behörden
Abrechenbar über die Pflegekasse (Pflegegrade 2 – 5) oder als Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat (alle Pflegegrade, auch PG 1).
Verhinderungspflege
Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen einen freien Nachmittag — oder eine Woche Urlaub? Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 1.612 € pro Jahr (zzgl. anteilig bis zu 806 € aus der Kurzzeitpflege, insgesamt also bis zu 2.418 €). Wir springen ein, stundenweise bis tageweise.
Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher, und die Hauptpflegeperson pflegt seit mindestens sechs Monaten. Wir helfen beim Antrag.
Beratung nach §37,3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen (also selbst oder mit Angehörigen pflegen), schreibt das Gesetz Beratungsbesuche vor:
- Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich
Wir kommen zu Ihnen, schauen, wie es geht, geben Tipps zur Entlastung und dokumentieren den Besuch für die Pflegekasse. Kosten: für Sie nichts — wird direkt abgerechnet.
Antragshilfe — kostenlos
Sie haben noch keinen Pflegegrad? Oder eine Höherstufung steht an? Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf den Besuch des Medizinischen Dienstes (MD) vor und führen ein Pflegetagebuch, falls hilfreich. Ein eigener Bereich erklärt die Pflegegrade im Detail.